Kinderschutzkonzept

Kinder haben ein Recht darauf, sich in Institutionen und pädagogischen Einrichtungen sicher zu fühlen und geschützt zu sein.

Das Implementieren von Kinderschutzkonzepten zur Umsetzung der höchstpersönlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen sind ein Zeichen der Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe und gewährleisten das Recht auf Achtung persönlicher Grenzen und Schutz vor Gewalt.

Ein Kinderschutzkonzept sollte allen Personen einer Einrichtung bekannt sein und gelebt werden. Für die Einrichtungen, Verbände, Träger und Institutionen bedeutet dies, sich in einen nachhaltigen Prozess zu begeben und insbesondere die Haltung und Kultur zu berücksichtigen.

Diesen nachhaltigen Prozess hat die Gemeinde Beverstedt in einer ersten Zusammenkunft der Steuerungsgruppe "Kinderschutzkonzepte" angestoßen. Angaben zu den Zielen, den rechtlichen Vorgaben sowie den Grundgedanken zum Schutzkonzept haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Im Zuge der Umsetzung des Kindeschutzkonzepts hat sich die Gemeinde Beverstedt einen "Verhaltenskodex" gegeben, welchen wir Ihnen hier vorstellen.

Zusätzlich zu den nebenstehenden Kontaktinformationen können Sie die Mitglieder der Steuerungsgruppe auch über die Email-Adresse direkt erreichen.

Kontakt
Herr Detlev Fänger
Geschäftsbereich II - Fachdienstleitung Jugend- und Familienförderung

Tel.: 04747 181-42
E-Mail: faenger@gemeinde-beverstedt.de

Kontakt
Herr Steeg
Geschäftsbereich II - Fachdienstleitung Ordnung und Soziales

Tel.: 04747 181-17
E-Mail: steeg@gemeinde-beverstedt.de

Zimmer 018