Was ist Ortsrecht?

Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden - hier also von der Gemeinde Beverstedt - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

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