Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ermöglicht Ihren Inhabern, in ganz Niedersachsen und Bremen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Ab Ausstellungsdatum ist die Ehrenamtskarte drei Jahre gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Bereiche, in denen es Vergünstigungen gibt, sind sehr vielseitig: So erhalten Sie z.B. in unseren Freibädern in Bokel und Lunestedt ermäßigten oder gar freien Eintritt.
Alle Vergünstigungen in Niedersachsen können Sie hier einsehen.
Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte:
Sie müssen...
- ... Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ohne Bezahlung und für mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben.
- ... die Tätigkeit mindestens seit drei Jahren bzw. seit Bestehen der Organisation ausüben und auch in Zukunft fortsetzen wollen.
- ... Ihr Engagement in Niedersachsen ausüben.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer zur Ehrenamtskarte entnehmen (hier).
Antragstellung und Verfahren:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Ehrenamtskarte beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular.
Die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, muss dieses auf dem Antrag bescheinigen.
Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an die Gemeinde Beverstedt, z.H. Herrn Steeg. Anschließend wird die Gemeinde Ihren Antrag an die Niedersächsische Staatskanzlei zur abschließenden Bearbeitung weiterleiten.
Die Ehrenamtskarte wird Ihnen im Rahmen der Veranstaltung "Abends des Ehrenamtes" überreicht.
Fristende für die Einrechung eines Antrages ist immer der 20. April eines Jahres.
Tel.: 04747 181-17
E-Mail: steeg@gemeinde-beverstedt.de
Zimmer 018