Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ermöglicht Ihren Inhabern, in ganz Niedersachsen und Bremen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Ab Ausstellungsdatum ist die Ehrenamtskarte drei Jahre gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.

Die Bereiche, in denen es Vergünstigungen gibt, sind sehr vielseitig: So erhalten Sie z.B. in unseren Freibädern in Bokel und Lunestedt ermäßigten oder gar freien Eintritt.

Alle Vergünstigungen in Niedersachsen können Sie hier einsehen. 

 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:

  • Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen
  • Das Engagement wird in Niedersachsen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig

Weitere Informationen können Sie dem Flyer zur Ehrenamtskarte entnehmen (hier).

 

Antragstellung und Verfahren:

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Ehrenamtskarte beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular oder Sie nutzen den vorhanden Online-Dienst.

Die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, muss dieses auf dem Antrag bescheinigen.

Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an die Gemeinde Beverstedt, z.H. Herrn Steeg. Anschließend wird die Gemeinde Ihren Antrag an die Niedersächsische Staatskanzlei zur abschließenden Bearbeitung weiterleiten.

Die Ehrenamtskarte wird Ihnen im Rahmen der Veranstaltung "Abend des Ehrenamtes" überreicht.

Fristende für die Einreichung eines Antrages ist immer der 20. April eines Jahres.

 

Kontakt
Herr Steeg
Geschäftsbereich II - Fachdienstleitung Ordnung und Soziales

Tel.: 04747 181-17
E-Mail: steeg@gemeinde-beverstedt.de

Zimmer 018