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Frau Sent
Geschäftsbereich Bauservice

Tel. 04747/181-54
E-Mail: sent@gemeinde-beverstedt.de

Gemeinde Beverstedt

Schulstraße 2
27616 Beverstedt

Zimmer 120

WAS IST DER SINN DES BAULÜCKENKATASTERS?

Grund und Boden wird immer knapper und ist nicht vermehrbar. Er hat wichtige Funktionen für Mensch und Natur zu erfüllen, sei es für die Nahrungsproduktion, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen oder für die Erholung. Wird auch nur ein Teil der Baulücken genutzt, statt z. B. Neubaugebiete auszuweisen, hat dieses direkten Nutzen für den Erhalt von Freiraum. Hinzu kommt der wichtige Effekt einer besseren Ausnutzung der schon vorhandenen Infrastrukturen, z. B. der straßen- und leitungsmäßigen Erschließung, aber auch der übrigen öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Spielplätze, Müllabfuhr, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Wenn es gelingt, die Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand einzuschränken könnten somit hohe Investitionskosten verhindert werden, die sonst zum großen Teil von der Allgemeinheit aufzubringen wären. Bei den immer knapper werdenden Finanzen auch ein immer größeres Problem.

Da aber ein enormes Potential an ungenutzten baureifen Grundstücken vorhanden ist - Warum sollte man sich nicht um die Aktivierung dieser Flächen bemühen?

Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, ein Baulückenkataster aufzustellen. Die Verwaltung hat hierzu alle Baulücken im Gemeindegebiet erfasst und zunächst die Eigentümer informiert, um ihnen gemäß § 200 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Gelegenheit zu geben, einer Veröffentlichung ihrer Flächen zu widersprechen. Das Baulückenkataster enthält daher nur Grundstücke, deren Eigentümer nicht widersprochen haben (= rot umrandete Grundstücke). Die darüber hinaus auch grün markierten Baulücken zeigen an, dass der jeweilige Eigentümer nicht nur der Aufnahme ins Baulückenkataster zugestimmt hat, sondern auch einem Verkauf zustimmen würde.  Dennoch kann die Gemeinde keine Gewähr dafür übernehmen, dass tatsächlich eine Verkaufsbereitschaft besteht und auch nicht beeinflussen, zu welchen Bedingungen. Eine Maklerfunktion hat die Gemeinde ebenfalls nicht.

Erfasst wurden die „echten Baulücken“, also grundsätzlich sofort bebaubare erschlossene Grundstücke. Eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden und ist ggf. durch eine Bauvoranfrage beim Landkreis Cuxhaven zu klären.

Wenn also jemand ein Baugrundstück sucht, kann er sich nun anhand des Katasters über freie Bauplätze informieren und, wenn sein Interesse geweckt wurde, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Hier erfährt er Näheres über die Bebauungsmöglichkeiten und die Kontaktaufnahme zum Eigentümer. Besonders bei den größeren Grundstücken besteht oft auch die Möglichkeit, nur eine Teilfläche zu erwerben.

Für die Eigentümer stellt das Baulückenkataster eine gute und kostenlose Verkaufshilfe dar; sie müssen nicht von sich aus tätig werden, um ihre Grundstücke auf dem Immobilienmarkt anzubieten. Aber: Niemand ist verpflichtet, sein Grundstück zu veräußern, auch nicht, wenn er es in das Baulückenkataster hat aufnehmen lassen. Ebenso kann er jederzeit die Fläche wieder herausnehmen lassen. Möchte jemand ein Grundstück, das in seinem Eigentum steht, zusätzlich in das Baulückenkataster aufnehmen lassen, sollte er ebenfalls mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen.