Ordnungswidrigkeiten melden?

Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in dieser Meldung.

Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Hinweise zu Fehlverhalten und Ordnungswidrigkeiten ein - leider vermehrt anonym. Jeder hat zwar das Recht, eine Anzeige beim Ordnungsamt anonym einzureichen, allerdings birgt dies eine Reihe von Problemen:

  1. Die Arbeit des Ordnungsamtes wird dadurch massiv erschwert, da einerseits der Wahrheitsgehalt nicht vollständig überprüfbar ist und andererseits bei Unstimmigkeiten keine Rückfragen möglich sind. Viel wichtiger ist jedoch, dass eine Ordnungsbehörde bei anonymen Anzeigen fast nie Möglichkeiten zur Sanktionierung hat.
  2. Beweiskräftige Ordnungswidrigkeiten können ohne Zeugen nicht zur Anzeige gebracht werden. Wenn also jemand z.B. Grünabfälle oder Müll im Wald illegal entsorgt, kann das Ordnungsamt letztlich nur den Müll im Wald dokumentieren. Ein Zusammenhang zwischen dem Müll und dem Verursachenden kann dagegen nicht hergestellt werden. Denn, ein anonymer Brief hat bei Gericht keine Beweiskraft und die Gemeinde Beverstedt kann somit nicht beweisen, wer der Verursachende ist.


Welches Vorgehen wäre effektiver?
Möchten Sie eine Ordnungswidirgkeit oder ein Fehlverhalten melden, wäre eine schriftliche Mitteilung per Brief bzw. E-Mail oder ein Telefonanruf wünschenswert. Damit Verstöße vom Ordnungsamt geahndet werden können, sollten Sie unbedingt Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten angeben. 


Kontakt:
Gemeinde Beverstedt
Ordnungsamt
Schulstraße 2
27616 Beverstedt

T: 04747/181-39 oder -30
E-Mail: oder .