Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ermöglicht Ihren Inhabern, in ganz Niedersachsen und Bremen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Ab Ausstellungsdatum ist die Ehrenamtskarte drei Jahre gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Bereiche, in denen es Vergünstigungen gibt, sind sehr vielseitig: So erhalten Sie z.B. in unseren Freibädern in Bokel und Lunestedt ermäßigten oder gar freien Eintritt.
Alle Vergünstigungen in Niedersachsen können Sie hier einsehen.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation)
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig oder
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/in Card). Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden oder
- Sie sind bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind oder
- Sie sind ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind
Weitere Informationen können Sie dem Flyer zur Ehrenamtskarte entnehmen (hier).
Antragstellung und Verfahren:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Ehrenamtskarte beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular oder Sie nutzen den vorhanden Online-Dienst.
Die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, muss dieses auf dem Antrag bescheinigen.
Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an die Gemeinde Beverstedt, z.H. Herrn Steeg. Anschließend wird die Gemeinde Ihren Antrag an die Niedersächsische Staatskanzlei zur abschließenden Bearbeitung weiterleiten.
Die Verleihung der Ehrenamtskarte erfolgt in einer kleinen feierlichen Zeremonie im Rahmen der Veranstaltung „Abend des Ehrenamtes“ am Mittwoch, den 18. Juni 2025, um 18.00 Uhr im Heimathaus Frelsdorf. Nähere Informationen erteilt Herr Steeg.
Fristende für die Einreichung eines Antrages ist immer der 20. April eines Jahres.
Tel.: 04747 181-17
E-Mail:
Zimmer 018



