Versand der Grundsteuerbescheide startet heute
Neue Hebesätze liegen bei 275 v. H.
Die Grundsteuerhebesätze für 2025 sind bereits auf der letzten Ratssitzung im Jahr 2024 beschlossen worden: Ab 2025 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) in der Gemeinde Beverstedt jeweils ein einheitlicher Hebesatz von 275 v. H. (vorher 470 v. H.).
Ab dem 10. Januar 2025 startet nun der Versand der neuen Grundsteuerbescheide.
Angaben im Grundsteuerbescheid prüfen
Die Grundsteuer setzt sich zusammen aus dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag und dem von der Gemeinde Beverstedt festgelegten aufkommensneutralen Hebesatz.
Damit etwaige Unstimmigkeiten im Grundsteuerbescheid so schnell wie möglich entdeckt werden, sollten sich Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer den neuen Bescheid nach Erhalt genau ansehen und überprüfen, ob beispielsweise der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuerbescheid mit dem Messbetrag des Finanzamts übereinstimmt.
Sofern Abweichungen festgestellt werden oder es Fragen zum Hebesatz, Namens- oder Adressänderungen gibt, hilft das nachfolgende Prüfschema dabei, die richtige Ansprechperson bzw. Behörde für das jeweilige Anliegen zu finden.