Zufahrt zum ZOB jederzeit freihalten
Bitte nur auf gekennzeichneten Flächen parken.
Auf dem ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) an der Oberschule Beverstedt kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Parkverstößen. Besonders an den Wochenenden werden Fahrzeuge in diesem Bereich so abgestellt, dass Busse behindert werden oder gar nicht fahren können. Für die Busunternehmen ist dieses sehr ärgerlich und führt zu vermeidbaren Verspätungen, die sich dann unmittelbar auf die Fahrgäste auswirken.
Eine Zufahrt zum ZOB ist durch Verkehrszeichen Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) für den allgemeinen Verkehr untersagt und ausschließlich nur für den Linienverkehr freigegeben. Dies gilt auch außerhalb der Schulzeiten, an Wochenenden und in den Ferien. Das Parken ist daher nur in den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
Bevor künftig weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen (Bußgelder) eingeleitet werden müssen, möchten wir dazu aufrufen, nur auf den ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.