Reisepass und Personalausweis für Kinder ab 2024 länger gültig

Wer mit Kindern ins Ausland reisen möchte, benötigt für jedes Kind schon ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument – einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ab 2024 verlängert sich die Gültigkeit von bisher zwölf Monaten auf sechs Jahren, sofern das Kind auf dem Reisepass zweifelsfrei identifiziert werden kann.
 

Kein Kinderreisepass mehr
Ab 2024 ist für die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises nur noch ausschlaggebend, ob eine Person jünger oder älter als 24 Jahre alt ist. Einen Kinderreisepass für Kinder unter zwölf Jahren mit einer Gültigkeit von lediglich zwölf Monaten wird es dann nicht mehr geben. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung vom 8. Oktober 2023: Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens soll Verwaltungsabläufe modernisieren sowie den Aufwand für Behörden und Bürgerinnen und Bürger verringern. 
 

Gültigkeit bleibt bestehen
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter genutzt werden. Wer in 2024 einen neuen Reisepass oder Personalausweis für sein Kind benötigt, kann diesen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Beverstedt beantragen. Anders als bisher kann das Ausweisdokument nicht direkt vor Ort ausgestellt und ausgehändigt werden. Wie alle anderen Reisepässe und Personalausweise werden die Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies dauert etwa vier bis sechs Wochen. Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro und ein Reisepass 37,50 Euro.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Kolleginnen im Einwohnermeldeamt wenden, T 04747 181-0.
 

Gut zu wissen: Das Foto für den neuen Reisepass oder Personalausweis kann, bis auf Kleinkinder und Säuglinge, direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden.