Wesentliche Änderungen im Überblick:
Gebührenanpassungen
- Personalausweis:
- 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- Reiseausweis der Bundespolizei:
- Erhöhung der Gebühr auf 32,00 Euro
- Erhöhung der Gebühren für Reisepassanträge im Ausland (z. B. bei Auslandsvertretungen)
Personalausweise für Kinder unter 10 Jahren
- Bei der Antragstellung werden künftig keine PIN und keine PUK mehr ausgegeben, da die Online-Ausweisfunktion erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres nutzbar ist.
Wohnortangabe im Reisepass
- Die Wohnortangabe im Reisepass ist weiterhin zu aktualisieren. Eine vorübergehende Aussetzung wurde nicht beschlossen.
Die Anwendung der neuen Regelungen erfolgt im Einwohnermeldeamt ab Montag, den 9. Februar 2026.





